FRÜHBEHANDLUNG

Von Frühbehandlung sprechen Kieferorthopäden bei Patienten, die vor dem Durchbruch der sogenannten Stützzone bereits Behandlungsbedarf aufweisen. Damit sind die Eckzähne und die zwei vorderen kleinen Backenzähne gemeint. In der Regel betrifft dies Kinder vor dem 9. Lebensjahr. Häufig beschränkt sich die Frühbehandlung auf das Abtrainieren von Angewohnheiten, die sich negativ auf die Zahnstellung auswirken (z.B. Daumenlutschen oder kindliches Schluckverhalten) mit Hilfe eines Logopäden. Doch in manchen Fällen haben sich die Zähne bereits derart verschoben, dass man mit kieferorthopädischen Geräten behandeln muss.

Die Krankenkasse hat hierfür klare Richtlinien und übernimmt die Kosten nur bei extremen Überbissen („Oberkiefer steht zu weit vorne“), Kreuzbissen, Platzmangel für die durchbrechenden Seitenzähne oder bei umgekehrten Überbiss („Unterkiefer steht zu weit vorne“). Normalerweise dauert eine Frühbehandlung maximal 1 – 1,5 Jahre.

In der Regel wird eine Frühbehandlung nur mit herausnehmbaren Spangen oder einer
festsitzenden GNE (Gaumennahterweiterungsapparatur) durchgeführt und nur in Ausnahmefällen
mit festsitzenden Spangen („Brackets“). Sollten bereits im frühen Kindesalter
Milchzähne durch Karies oder einen Unfall verloren gegangen sein, kann ein Lückenhalter
indiziert sein. Auch hierfür übernimmt die Kasse nur die herausnehmbare Version.

Für alle herausnehmbaren Geräte darf Ihr Kind sich die Farbe aussuchen, um die Motivation,
die Spange zu tragen, zu erhöhen. In vielen Fällen reicht die Frühbehandlung Ihres
Kindes aus und eine spätere Behandlung im Jugendalter ist nicht mehr nötig. Dennoch
empfehlen wir weiterhin regelmäßige Kontrollbesuche, um einen eventuellen Wachstumsschub, der eine erneute kieferorthopädische Behandlung nötig machen kann, nicht zu verpassen.